In der Verbandsversammlung vom 24. Juni wurde mit großer Mehrheit eine Abfallgebühren-Berechnung, die sich an der Abfallmenge eines jeden Haushaltes orientiert, ab 2011 beschlossen.
Zuvor hatten die saarländischen Stadt- und Gemeinderäte über die zur Wahl stehenden Varianten – Leerungssystem oder Wiegesystem – abgestimmt und ihren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ein entsprechendes Votum mit auf den Weg gegeben. Fast alle Kommunen, die das Einsammeln des Abfalls über den EVS organisieren, hatten sich für das Leerungssystem ausgesprochen.
Mit eindeutiger Mehrheit wurde außerdem beschlossen, ab dem Jahr 2011 die Behälter- und Gebührenverwaltung unter Einbindung vorhandener EVS-Mitarbeiter zentral - als sogenanntes Kunden-Service-Center - beim EVS anzusiedeln. Hauptgrund hierfür ist die Tatsache, dass die neuen Gebührensysteme stark erhöhte Anforderungen an die Daten- und Kommunikationstechnik stellen, denen mit einer zentralen Lösung erheblich besser entsprochen werden kann.
Auch die zentrale Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Wertstoffhöfe wurde dem EVS übertragen – wobei die Kommunen als originäre Vertragspartner wiederum entscheiden können, ob sie den jeweiligen Wertstoffhof selbst betreiben oder durch ein privates Unternehmen betreiben lassen.
Eine Optimierung des Wertstoffhof-Netzes ist im Zusammenhang mit der Einführung mengenabhängiger Gebührensysteme unerlässlich, damit geeignete Abfälle noch besser einer Wiederverwertung zugeführt werden können und nicht in der Grauen Tonne entsorgt werden müssen.
Wie funktioniert die Gebührenabrechnung bei mengenabhängigen Systemen?
Die Gebühr setzt sich jeweils aus Grundgebühr und Leistungsgebühr zusammen.
Die Grundgebühr bezahlt jeder einheitlich. Die Höhe der Leistungsgebühr kann dagegen positiv beeinflusst werden.
In der Grundgebühr sind die Kosten enthalten, die nicht unmittelbar von der Abfallmenge abhängen, z. B.
- Kosten für das Einsammeln
- Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Nachsorge der Entsorgungsanlagen
- Abfallbehälter usw.
Die Leistungsgebühr richtet sich
entweder
- nach der Anzahl der Entleerungen pro Jahr (beim Leerungssystem)
oder
- nach dem Gewicht der geleerten Tonnen (beim Wiegesystem)

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