Der EVS erfüllt in der Abwasser- und Abfallentsorgung, zwei zentralen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, eine große Vielfalt von Aufgaben.
Aufgaben
Zur Abfallentsorgung gehören:
- Standortfindung, Planung, Errichtung, Erweiterung, Um- und Nachrüstung sowie Betrieb der zur Entsorgung für das Saarland notwendigen Deponien und Anlagen, in denen Abfällen behandelt werden können
- Einsammeln und Transport der Abfälle zu den Abfallanlagen, sofern die Kommunen diese Aufgabe nicht selbst wahrnehmen
- Errichtung und Betrieb von Abfallumladestationen
- Nachsorge für stillgelegte Anlagen (insbesondere Deponien) des EVS oder seiner Rechtsvorgänger
- Tätigkeiten im Rahmen der abfallbezogenen Wertstoffwirtschaft
- Information und Beratung der Abfallerzeuger über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
Zur Abwasserreinigung gehören:
- Planung, Bau, Betrieb, Unterhaltung und Sanierung der zur Abwasserbehandlung notwendigen Anlagen (insbesondere Hauptsammler und Kläranlagen)
- Übernahme des bei den Gemeinden anfallenden, von diesen gesammelten und nach Möglichkeit von Niederschlagswasser entlasteten Abwassers und dessen Zuleitung zu den Abwasserbehandlungsanlagen
- Erstellung eines mit den jeweils betroffenen Gemeinden abzustimmenden und vom Ministerium für Umwelt zu genehmigenden Maßnahmenplanes für alle Abwasseranlagen des EVS
- Erstellung und Fortschreibung eines Abwasserkatasters für alle Abwasseranlagen des EVS
- Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abwasser




