4/2009

EVS-Geschäftsführer Dr. Heribert Gisch im Amt bestätigt

EVS Geschäftsführer Dr. Heribert Gisch

Einstimmig wurde am 23. Juni 2009 Dr. Heribert Gisch in seinem Amt als Geschäftsführer des Entsorgungsverbandes Saar von der EVS-Verbandsversammlung wiedergewählt.

 

Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, in der alle saarländischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vertreten sind, der Ottweiler Bürgermeister Hans-Heinrich Rödle, interpretierte dies als "eindeutiges Votum für die engagierte und innovative Arbeit, die Dr. Heribert Gisch zusammen mit seinem Amtskollegen Karl Heinz Ecker leiste". Dr. Heribert Gisch, der seit 2005 den EVS als einer der beiden Geschäftsführer leitet, war davor 17 Jahre lang Bürgermeister der Gemeinde Nohfelden. Er ist damit einer der dienstältesten und erfahrensten kommunalen Amtsträger im Saarland.

 

Gisch ist seit mehr als 10 Jahren auch stellvertretender Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU (KPV). "Dieses Amt gibt mir die Möglichkeit, Themen der Abfall- und Abwasserwirtschaft auf Bundesebene mit zu gestalten, was letztendlich wieder den saarländischen Bürgerinnen und Bürger zugute kommt, deren Interessen ich dort vertrete," so Gisch.

In der im Januar kommenden Jahres beginnenden zweiten Amtszeit möchte Gisch zusammen mit seinem Geschäftsführerkollegen Karl Heinz Ecker die erfolgreiche Konsolidierung des EVS konsequent weiterführen.

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes erleichtert kommunale Zusammenarbeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 9.6.2009 entschieden, dass Kommunen bei der Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben – dazu gehört auch die Abfall- und Abwasserentsorgung - miteinander kooperieren dürfen, ohne dass sie diese Kooperation ausschreiben müssen oder verpflichtet wären, private Unternehmen zu beteiligen. Unter der Voraussetzung, dass es sich bei den Beteiligten um öffentliche Einrichtungen handelt und die interkommunale Zusammenarbeit ausschließlich dem Zweck dient, die hoheitlichen Aufgaben zu erledigen, besteht nach Ansicht des EuGH keine Ausschreibungspflicht.

Dies bedeutet, dass Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften sowohl über die Gründung einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Einrichtung die Erledigung ihrer Aufgaben organisieren als auch dieselbe über interkommunale Verträge festschreiben können. Voraussetzung ist, dass sie mit dieser zwischengemeindlichen Vereinbarung oder Organisation eine ausschließlich im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe gemeinsam regeln wollen.

Auch wenn sich aus dieser Entscheidung keine völlige Ausschreibungsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit ableitet, hat der EVS als kommunaler Zweckverband mit dieser Entscheidung ganz erhebliche Gestaltungsfreiräume gewonnen.

 

Aus Sicht des EVS ist vor allem von Bedeutung, dass damit die immer wiederkehrende Diskussion darüber beendet ist, ob die Vorschriften des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar, die die Zusammenarbeit zwischen EVS und seinen Mitgliedskommunen regeln,  mit europäischem Recht und den daraus entwickelten nationalen Vergaberechtsvorschriften vereinbar sind. Dies betrifft zum einen im Abfall- und Abwasserbereich die Wahrnehmung innerörtlicher Aufgaben durch den EVS und zum anderen die Übertragung von abfallrechtlichen Aufgaben vom EVS auf die Kommunen. In beiden Fällen handelt es sich um jeweilige hoheitliche Aufgaben entweder des EVS oder seiner Mitgliedskommunen. Die gesetzlichen Regelungen bewegen sich dementsprechend in dem vom EuGH vorgegebenen Rahmen, in dem keine Ausschreibungspflicht besteht.

 

Darüber hinaus wird der EVS aber auch gemeinsam mit seinen Mitgliedskommunen prüfen, ob sich – selbstverständlich unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben aus EVSG, KSVG und dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit - weitere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit ergeben.

 

 

EVS begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes

Altpaper - am besten in kommunaler Hand

Altpapierentsorgung in kommunaler Hand beste Lösung für die Bürger

Der Entsorgungsverband Saar begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, in dem bestätigt wurde, dass die Entsorgung privater Abfälle und Wertstoffe – und dazu zählt insbesondere das Altpapier – in kommunale Hand gehört. Jetzt ist endlich die Planungssicherheit geschaffen worden, die es in den letzten Jahren nicht gegeben hat.

"Ergebnis der ungeklärten Zuständigkeiten war ein aggressiver Wettbewerb ums Altpapier, der den EVS und damit die Bürgerinnen und Bürger unsinnig viel Geld gekostet hat. Wir erwarten, dass nun die privaten Entsorgungsunternehmen ihre illegalen Aktivitäten unverzüglich beenden", so die EVS-Geschäftsführer Karl Heinz Ecker und Dr. Heribert Gisch.

"Wir bedauern, dass die saarländische Aufsichtsbehörde unserem Antrag auf Klarstellung der Zuständigkeiten – anders als in anderen Bundesländern geschehen - nicht gefolgt ist. So hätte im Saarland die diffuse Angebotssituation wie sie sich heute zeigt, vermieden werden können", so die Geschäftsführer.

Das Gericht sieht die Existenz des öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystems insgesamt durch die nicht kalkulierbare Einmischung privater Unternehmen als gefährdet an. Hier wird insbesondere die Tatsache hervorgehoben, dass die Planungssicherheit auf kommunaler Seite demontiert werde, wenn nicht absehbare Mengen für unbestimmte Zeit von privater Seite abgezogen würden.

"Auf wie wackligem Boden Entsorgungsangebote von privater Seite stehen, zeigt die Tatsache, dass die Bestückung mit Blauen Tonnen im Saarland von privater Seite nicht mehr fortgesetzt wurde, seit der Preis für's Altpapier gefallen ist. Die bundesweite Entwicklung bestätigt das: In Hannover beispielsweise habe ein privates Unternehmen bereits nach wenigen Monaten sein Angebot gänzlich wieder eingestellt, weil der Preis auf dem Papiermarkt das Angebot unrentabel machte", so die EVS-Geschäftsführung.

Der EVS wird weiter sein wirtschaftlich sehr sinnvolles Angebot der Containersammlung aufrechterhalten und gleichzeitig alle möglichen Alternativen im Blick haben. So hat der EVS in den vergangenen Monaten beispielsweise einen Testlauf in ausgesuchten Kommunen mit dem „Blauen Sack“ durchgeführt. Wichtig sei, dass Angebote geschaffen würden, die sich langfristig als wirtschaftlich und praktikabel erwiesen. Denn genau das zeichne kommunale Entsorgungsstrukturen aus.

Saarland gut aufgestellt in der Abwasserreinigung und Abfallbeseitigung

EU-Kommission versendet Mahnungen an andere Länder

Das Saarland ist gut aufgestellt, was seine Abwasserreinigung und seine Abfallentsorgung angeht. Hier wurden alle Auflagen, die auf EU-Ebene erlassen wurden, umgesetzt. Ganz anders beispielsweise Belgien und Italien, gegen die dieser Tage - teils zum wiederholten Male - Mahnschreiben durch die Europäische Kommission ergingen.

 

Mehr als 100 belgische Städte verfügen immer noch nicht über angemessene Systeme zur Behandlung von Abwasser - in Italien sind es rund 500 Gemeinden, bei denen dies ebenfalls festgestellt wurde. Dazu kommt, dass hier Tausende von illegalen und unkontrollierten Mülldeponien mehr und mehr für die Menschen zu tickenden Zeitbomben werden.

 

"Alleine diese beiden Beispiele zeigen, dass das Engagement der saarländischen Kommunen, über den Entsorgungsverband Saar für eine moderne zukunftsfähige Abwasser- und Abfallentsorgung zu sorgen, alles andere als unnötiger Luxus ist", so EVS-Geschäftsführer Dr. Heribert Gisch. "Mit der Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen auf EU-, Bundes- und Landesebene sorgt der EVS dafür, dass die Saarländerinnen und Saarländer bei der Abwasserreinigung und Abfallentsorgung absolut auf der sicheren Seite sind, " so sein Amtskollege Karl Heinz Ecker. Mit den Gebühren der Bürgerinnen und Bürger wurden im Saarland bereits 135 Kläranlagen und rund 1000 Kilometer Hauptsammler gebaut, die der EVS auch selber betreibt. So ist garantiert, dass die Abwässer mit moderner Technik gereinigt werden. Mit zwei hochmodernen Abfallverwertungsanlagen, einer Biovergärungsanlage und drei Zentraldeponien sowie stimmigen Entsorgungs- und Verwertungskonzepten für alle Abfallarten garantiert der EVS langfristige Entsorgungssicherheit.

Solche Leistungen sind nicht zum Nulltarif zu haben – in die Abwasserentsorgung hat der EVS von den Siebziger Jahren bis heute bereits insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro (!) investiert. Die Entsorgung der saarländischen Abfälle kostet den Verband jährlich rund 80 Millionen Euro.